Satzung Estrongo Nachama Preis

Satzung Estrongo Nachama Preis für Toleranz und Zivilcourage

 

Satzung „Estrongo Nachama Preis für Toleranz und Zivilcourage

Präambel

Der Vorstand der Stiftung Meridian hat beschlossen, einen

„Preis für Toleranz und Zivilcourage“

zu stiften, um damit Personen zu ehren, die sich in beispielhafter Weise für den Schutz des Lebens einsetzen oder mit Mut für diskriminierte Minderheiten selbstlos eintreten.
Als Zeichen der Bewunderung und Achtung über die Verdienste von Estrongo Nachama, der durch sein lebenslanges Eintreten für den interreligiösen Dialog Zivilcourage und außerordentliche Toleranz bewies, wird dieser Preis im Gedenken an Estrongo Nachama nach diesem benannt.

Die Stiftung Meridian erlässt folgende Satzung über die Verleihung des Preises:

§ 1 Der Preis

Die Stiftung Meridian kann verleihen:
den Estrongo Nachama Preis für Toleranz und Zivilcourage

§ 2 Der Verleihungsrhytmus

Der Preis der Stiftung Meridian wird im jährlichen Turnus verliehen. Die Verleihung findet jeweils am 04. Mai eines jeden Jahres statt.

§ 3 Die Ausstattung des Preises

Die Zuwendung, die mit dem Preis der Stiftung Meridian verknüpft ist, wird auf 10.000 EUR festgelegt

§ 4 Die Preisträger

Der Preis der Stiftung Meridian kann an eine natürliche oder juristische Person für besondere Verdienste im Bereich Toleranz und Zivilcourage verliehen werden.

§ 5 Das Vorschlagsrecht

Die Preisträger können vorgeschlagen werden durch:

  1. die Mitglieder des Kuratoriums
  2. die Bürger Berlins

Die Anregungen aus der Bevölkerung können an das Kuratorium postalisch gerichtet werden.

§ 6 Die Vorschläge

Die Vorschlagsberechtigten sind von der Stiftung spätestens bis 31. Dezember jeden Jahres um Benennung geeigneter Preiskandidaten zu bitten.

§ 7 Die Empfehlungen durch das Kuratorium / Entscheidung über die Preisverleihung

Die Stiftung Meridian beruft – jeweils auf die Dauer von 3 Jahren – bis zu zehn, aber mindestens acht,  Persönlichkeiten in das Kuratorium.

Den Vorsitz des Kuratorium führt generell ein Mitglied der Familie Nachama. Der jeweils Vorsitzende erhält bei der Entscheidung über den Preisträger ein unwiderrufliches Vetorecht.

Die Entscheidung über den Preisträger wird vom Kuratorium durch Abstimmung verabschiedet. Eine einfache Mehrheit reicht aus.

Zu den Sitzungen des Kuratoriums sind die Vorstände der Stiftung Meridian einzuladen.

§ 8 Schlussbestimmung und Inkrafttreten

Der Verleihungsrhythmus für den Preis beginnt im Jahr 2013.
Diese Satzung tritt am 4.05.2012 in Kraft.