Unser Stiftungszweck beinhaltet
• Förderung der Bildung und Erziehung
• Förderung der Völkerverständigung
• Förderung des demokratischen Staatswesens
• Förderung der Kunst und Kultur
• Förderung des Sports
• Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Körperschaften I Berlin, StNr. 27/641/06772, mit Bescheid vom 30.04.2015 nach § 60a AO gesondert festgestellt. Wir fördern gemäß unserer Satzung.